Grundsatzerklärung zum Tierschutz

Anlage zum Ethik-Kodex des Rassehundezuchtvereins PRO EURASIER e.V.

Unsere Verantwortung dem Tierschutz gegenüber ist ein elementarer und unverzichtbarer Bestandteil unserer Aktivitäten.

Unser Ziel ist es, alles zu unternehmen, um

Tiere zu schützen - insbesondere Hunde und unsere Eurasier - sowie sicherzustellen, dass unser Verhalten und unsere Handlungen den ethischen Grundsätzen entsprechen.

Wir wollen aktiven Tierschutz betreiben

Dies bedeutet, dass wir die Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften als eine Mindestanforderung betrachten, die wir – soweit wie möglich – übertreffen wollen.

Dazu gehören:

  • Das Tierschutzgesetz von 1998, in seiner aktuellen Fassung von 2006 unter besonderer Berücksichtigung des § 2
  • Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes
    (Verbot von Qualzüchtungen)
  • Die Tierschutzhundeverordnung
  • Unsere Zuchtordnung mit den Anhängen zu Gesundheitsvorsorge und den Mindesthaltungsbedingungen

Unsere Verantwortung dem Tierschutz gegenüber

muss durch ständige Verbesserungen gekennzeichnet sein. Unsere Tierschutzverantwortung sehen wir als umfassende Aufgabe – insbesondere dort, wo wir sie für unsere Eurasier gewährleisten können:

  • von der Zuchtzulassung bis zur Kombination der Zuchtpartner
  • bei der Betreuung unserer Züchter und den Zuchtstättenkontrollen
  • von den Wurfkontrollen bis zur Übergabe der Welpen
  • bei den Interessenten, den Eurasierbesitzern und unseren Mitgliedern
  • beim „Eurasier in Not“, wobei wir uns grundsätzlich für alle Eurasier einsetzen wollen